KI und Schutzrechte

KI im Unternehmen, aber wie?
Die Macht der Ideen: KI-getriebene Innovationen und IP-Schutz

Künstliche Intelligenz ist aktuell DAS Thema für Unternehmen, an dem es kaum einen Weg vorbei gibt. Sehr viele Unternehmensbereiche werden durch KI beeinflusst. Wie können Unternehmen KI für sich nutzen und sinnvoll einsetzen? Welche Rolle spielen Schutzrechte?  

In unserer Veranstaltung "KI im Unternehmen, aber wie?" am 12. September 2023 geben wir einen Überblick und beantworten Ihre Fragen. 

Zur Anmeldung

Teamleiterin Patent und Markenzentrum Steffi Jann

Automatische Bilderkennung – Chatbots – Robotik: Künstliche Intelligenz gehört weltweit zu den Schlüsseltechnologien. Das zeigt sich auch in der Vielzahl an Patentanmeldungen in diesem Bereich, denn schließlich hält KI immer stärkeren Einzug in immer mehr Lebensbereiche unseres Alltags. Und hierbei gibt es immer mehr Praxisnähe: In den letzten Jahren hat die Zahl der Patentanmeldungen, in denen Anwendungen in kommerziellen Produkten und Dienstleistungen vorgestellt werden, deutlich zugenommen.

Wir haben mit der Leiterin des WTSH-Patent- und Markenzentrums, Steffi Jann, über das Thema Künstliche Intelligenz, Patentanmeldungen und Schutzrechte gesprochen:

WTSH-Online-Redaktion: Es gibt offensichtlich viel zu tun für die Patent- und Markenzentren in Bezug auf KI. In welchen Bereichen fallen die meisten Patentanmeldungen an? 

Steffi Jann: Die dominierende KI-Technik, die in Patenten offengelegt wird, ist das Maschinelle Lernen. Mehr als ein Drittel aller Patentanmeldungen betreffen diesen Bereich, wobei Deep Learning und Neuronale Netze die größten Zuwachsraten aufweisen. Zu den bedeutendsten funktionalen Anwendungen der KI gehören Sprachverarbeitung und Bilderkennung, Robotik und Steuerungstechnik. Und viele KI-Patente beinhalten Erfindungen, die für Anwendungen in verschiedenen Branchen infrage kommen. Spitzenreiter sind dabei Telekommunikation und Transportwesen, dicht gefolgt von Biowissenschaften und Medizin sowie persönlichen Geräten, Computern und Mensch-Computer-Interaktion.

WTSH-Online-Redaktion: Wie werden KI-Anwendungen eigentlich schutzrechtlich behandelt? 

Steffi Jann: Für KI-bezogene Erfindungen gilt nichts anderes als für Erfindungen aus anderen Bereichen: Solange ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird und die weiteren Voraussetzungen, insb. weltweite Neuheit, erfüllt sind, ist Patentschutz möglich. Das wird z.B. beim Deutschen oder Europäischen Patentamt genau geprüft. Für eine reine Software gibt es kein Patent, diese ist durch das Urheberrecht geschützt. Für ein Patent kommt es auf die technische Funktion oder Wirkung an, die durch die KI hervorgerufen oder beeinflusst wird, z.B., wenn sie ein System sicherer oder verlässlicher macht oder sie die Datenmenge verringert. Ein anderes Beispiel ist die Verbesserung der Geschwindigkeit in der Datenverarbeitung oder Datenübertragung.

WTSH-Online-Redaktion: Wie wichtig und herausfordernd ist das Thema KI Ihrer Meinung nach auch im Hinblick auf das Patentwesen für die Unternehmen? 

Steffi Jann: Für die Unternehmen ist es zwingend erforderlich, sich mit dem Thema KI zu beschäftigen. Auch wenn es für KMU eine große Kraftanstrengung bedeutet– es gibt keine Alternative dazu, da man sich kaum noch einen Bereich vorstellen kann, der nicht von der KI beeinflusst sein wird. So muss sich jedes Unternehmen fragen, wie KI im eigenen Unternehmen und bei den eigenen Produkten und Dienstleistungen sinnvoll eingesetzt werden kann, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Schutzrechte, insb. Patente, können dabei eine wichtige Rolle spielen, weil sie eine Doppelfunktion haben: Erstens können eigene Entwicklungen durch Patentschutz abgesichert werden.  Dazu ist allerdings festzustellen, dass Deutschland und Europa im Vergleich zu den USA, China und Japan immer mehr ins Hintertreffen geraten, was die Zahl der KI-bezogenen Anmeldungen und damit die Dominanz in diesem Bereich angeht. Zweitens sind Patentdokumente öffentlich zugänglich und enthalten jede Menge technisches Wissen und Anwendungsbeispiele. Man muss das Rad also nicht immer neu erfinden: Es lohnt sich– wie bei jedem anderen Entwicklungsprojekt – ein Blick in die Patentliteratur. Das schützt nicht nur vor Verletzung von Fremdpatenten, sondern inspiriert: Was können wir besser machen und wer könnte dafür vielleicht auch ein guter Partner sein.

Wir bedanken uns für das Gespräch. Beim nächsten Mal sprechen wir darüber, wie die Künstliche Intelligenz die Arbeit der Patentfachleute beeinflusst. 

Das Interview führte Sabine Konejung.

Hätten Sie es gewusst? 

Kann eine KI selbst eine Innovation entwickeln und zum Patent anmelden? 

Die Antwort ist ganz klar im Gesetz verankert: Patentiert wird nur, was „erfunden“ wurde und Erfinder können nur natürliche Personen sein.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Jann
Steffi Jann
Teamleiterin Patent- und Markenzentrum
Telefon: +49 431 66 66 6 - 833

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